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Militär/Krieg | Denkpause 13 | 01.07.01
Zeitung muss widerrufen /
Klage des Grünen-Bundesvorstands läuft weiter
EU-Politik vor Gericht
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Das Landgericht Berlin (27.O.4/01) hat in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil die Verleger der Frankfurter Rundschau zum Abdruck eines Widerrufs verpflichtet. Vorher wurde bereits eine Gegendarstellung abgedruckt und eine Unterlassungsklage erfolgreich beendet. Die FR hatte geschrieben, ich wolle dem Parteifreund Joseph Fischer das zweite Ohr abreissen lassen und ich hätte zur Nicht-Wahl der Grünen bei der Landtagswahl in NRW aufgerufen. Das ist natürlich nicht richtig. Jeder Mensch sollte sich selbst überlegen, ob er die Grünen wählt. Und das zweite Ohr sollte meiner Meinung nach am Außenminister genauso dran bleiben wie das erste. Die Frankfurter Rundschau hatte sich vor Gericht auf die Überlieferung meiner Aussagen durch die phantasiereiche frühere Schatzmeisterin der grünen EU-Fraktion Heide Rühle bezogen. Der Fraktionsvorstand der Grünen im Europäischen Parlament hat zugesagt, sich mit diesem Skandal zu befassen und darum gebeten, Streitigkeiten nicht vor Gericht auszutragen. Das wird sich aber kaum vermeiden lassen, denn der Fraktionsvorstand »fühlt sich unfähig«, über die Finanzierung meiner Öffentlichkeitsarbeit zu entscheiden - mittlerweile hat sich ein fünfstelliger Euro-Betrag angehäuft, der nicht überwiesen wird.
Vor dem Landesschiedsgericht der Partei Bündnis 90/Die Grünen ist immer noch die Klage des Bundesvorstandes anhängig. Stein des Anstoßes sind kritische Äußerungen zur Politik der Grenzabschottung gegenüber Flüchtlingen. Hier befinde ich mich mit meiner Kritik an der Verfolgung von FluchthelferInnen in etwa auf der Linie des Flüchtlingshilfswerkes der Vereinten Nationen. Ohne SchleuserInnen besteht heute kaum eine Möglichkeit, das Recht auf Asyl in Deutschland wahrzunehmen.
Weiterhin wurde ich verklagt, da ich den von Grünen im Bundestag betriebenen Umbau der Bundeswehr in eine effektive Angriffstruppe kritisierte. Der Satz »Wer sicherstellen will, daß Deutschland weiterhin Kriege führen und gewinnen kann, sollte 2002 unbedingt die Grünen unterstützen.« wird vom Bundesvorstand als parteischädigend eingestuft. Ich erwarte mit Spannung, wie der Bundesvorstand dem Gericht das Gegenteil darlegen wird. Bisher fehlt jedes Indiz dafür, dass die Parteielite nicht auf den Umbau der Bundeswehr von einer starren Landesverteidigungsarmee hin zu einem mobilen Einsatzkommando für Aktionen auf der ganzen Welt hinarbeitet.
Die neue Bundesvorstandsprecherin und ehemalige Europaabgeordnete Claudia Roth, die 2002 als das gute Gewissen der Grünen und flüchtlingsfreundliche Scherben-Managerin beworben werden soll, unterstützt den Parteiordnungsantrag offenbar auch. Zu der mündlichen Verhandlung ist es bisher u.a. wegen offizieller Terminschwierigkeiten des Vorstandes aber noch nicht gekommen. Auch eine Begründung für seinen Antrag auf Ordnungsmaßnahmen hat der Bundesvorstand - auch auf Anforderung durch das Gericht - bisher nicht liefern können. Offenbar soll die Wahl in Berlin abgewartet werden, bevor im Rahmen der Verhandlung die Grünen ihr Verhältnis zu Flüchtlingen und Krieg darlegen müssen.
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Zum Weiterlesen:
Die Anklage und meine umfassende Entgegnung darauf befinden sich im Internet unter https://www.ilka.org/ordnung
Die Verhandlung findet parteiöffentlich statt. Wer den Termin wissen will, kann eine Mail an berlin@ilka.org senden, sobald er feststeht, sagen wir dann Bescheid. Eine Grünen-Mitgliedschaft wird man zwar schnell wieder los, bis man »drin« ist, kann es aber zwei Wochen dauern.
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