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Ilka Schröder

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Presseerklärung
Nr. 11/2001, Berlin 26.04.2001

Landgericht Berlin: Frankfurter Rundschau muss widerrufen

Fischers Ohr bleibt dran

Zur Verurteilung der Frankfurter Rundschau vor dem Landgericht Berlin, einen Widerruf für eine auf Aussagen der Abgeordneten Heide Rühle beruhenden Falschmeldung abzudrucken, erklärt Ilka Schröder, Mitglied des Europäischen Parlaments (Grüne):

Die Frankfurter Rundschau hat am 25.10.2000 geschrieben, ich hielte es für angebracht, dem Parteifreund Joschka Fischer »auch das zweite Ohr abreißen« zu lassen. Außerdem behauptete die Frankfurter Rundschau, ich hätte dazu aufgerufen, der »Kriegstreiberpartei« (die Grünen) bei der Nordrheinwestfalen-Wahl nicht die Stimme zu geben.

Durch einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 14.11.2000 (LG Berlin 27.O.718/00) sind der Frankfurter Rundschau beide Behauptungen inzwischen rechtskräftig bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 500.000 DM oder 6-monatiger Haft verboten worden.

Mit dem heutigen Urteil des Landgericht Berlin (Aktenzeichen 27.O.4/01) wurden die Verleger der Frankfurter Rundschau verpflichtet, einen redaktionellen Widerruf ihrer Falschmeldung zu veröffentlichen.

Meine Serie von juristischen Erfolgen wirft einerseits einen Schatten auf die Qualität der Rundschau-Recherchen, zum anderen aber auch auf das Verhalten meiner Fraktionskollegin Heide Rühle. Laut dem Schriftsatz der Rundschau-Anwälte stammen beide Informationen über meine Aussagen von der Europaabgeordneten Heide Rühle. Sie muß offensichtlich im Gespräch mit der Rundschau entweder ziemlich bekifft gewesen sein, oder aus politischen Gründen gelogen haben. Es war nicht das erste Mal, daß Frau Rühle öffentlich falsche Behauptungen aufstellt. So hatte sie im Herbst verbreitet, die Fraktion würde mir Gelder für die Öffentlichkeitsarbeit streichen. Das ist nicht geschehen. Hier reichte allein die Drohung mit juristischen Sanktionen aus, um den Fraktionsvorstand zu einer Bezahlung meiner Öffentlichkeitsarbeit zu bewegen.

Die Behauptung, ich hätte zur Nicht-Wahl der Grünen bei der Landtagswahl in NRW aufgerufen, befand sich auch in folgenden Printmedien: Neue Zürcher Zeitung, Stuttgarter Zeitung, Berliner Zeitung, Das Parlament.
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