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Ilka Schröder

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Definition der Beihilfe zur illegalen Einreise und zum unerlaubten Aufenthalt

Rede vom 14.02.2001 im Europäischen Parlament

Herr Präsident, heute steht in der BRD ein Mann vor Gericht, der früher einmal Ostdeutsche nach Westdeutschland geschleust hat. Und er steht zu Recht vor Gericht. Nicht weil er geschleust hat, sondern weil er die geschleusten Ostdeutschen an die Staatssicherheit verpfiffen hat. Auch das sollte heute meines Erachtens möglich sein, dass die Leute, die Flüchtlinge oder Schleuser an die Polizei verraten, strafrechtlich verfolgt werden können. Warum? Sowohl der Vorschlag der Kommission als auch der Bericht gestehen ein, dass die illegale Einreise dazu führen kann, dass ein Asylantrag bewilligt wird. Damit gesteht man doch - wenn auch wahrscheinlich sehr unfreiwillig - ein, dass es für die meisten Leute gar nicht mehr möglich ist, legal in die EU einzureisen, und man bestätigt damit auch unfreiwillig die Kritik des UNHCR an der EU und ihrer Abschottungspolitik gegenüber Flüchtlingen. Deswegen hilft auch die versprochene Straffreiheit für Flüchtlinge nicht, die als Asylbewerberinnen und Asylbewerber akzeptiert werden, weil sie ja dann die Leute verpfeifen müssen, die ihnen überhaupt erst zu dem Asylantrag verhelfen konnten. Deswegen: Die Trennung von kommerzieller und humanitärer Fluchthilfe nützt nichts, weil die Abschottung immer weiter vorangetrieben wird, weil die Fluchthilfe immer teurer wird. Wenn man sich schon nicht dazu entschließen kann, die Festung EU abzubauen, dann muss man wenigstens diesen Bericht ablehnen und Fluchthilfe sowohl von humanitärer als auch von kommerzieller Seite aus weiter fördern.
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