Startseite>Themen>Privacy im Internet> Ilka Schröder Minderheitenmeinung Cederschiöld Report Ich stimme gegen den Bericht zum Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme. Das Dokument knüpft an der Cyber-Crime Convention an und bezieht sich damit positiv auf die Kriminalisierung von Internet-NutzerInnen. Auch der Europäische Haftbefehl wird erwähnt, der Strafverteidigern die Verteidigung ihrer Mandaten auf europäischer Ebene wesentlich erschwert. Das kann grundrechtlich gerade dann schwerwiegende Auswirkungen haben, wenn Personen nach der neuen Anti-Terror-Gesetzgebung verurteilt werden. Denn als Terrorismus gilt sowohl urbane Gewalt als auch gewaltfreie Aktionen gegen Regierungsgebäude. Der vorliegende Text reiht sich ein in die aktuellen Gesetzgebungen zum Europäischen Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts. Sicherheit heisst hier nicht soziale Sicherheit, sondern die Formierung des autoritären Sicherheitsstaats; die Freiheit bedeutet hier die Freiheit der Regierenden zur Überwachung und Kontrolle all dessen, was ihnen gefährlich erscheint. Schließlich läuft das EU-Recht auf die Akzeptanz willkürlicher Polizeimaßnahmen heraus. Außerdem bedeutet das Papier eine Fortschreibung früherer Initiativen zu sogenannter computerbasierter Kriminalität. Die Gelegenheit, Grundrechte nach dem 11.9.2001 ohne viel Protest einzuschränken sowie weitreichende polizeiliche und strafrechtliche Verfolgung von Kritikern und Gegnern der eigenen Politik zu ermöglichen, wird auch für diesen Bericht genützt. Die Kommission stellt selbst fest, dass der beste Schutz gegen die im Bericht behandelten Angriffe auf Computersysteme nur Aufklärung und Prävention sein können, konkret würde das die strukturelle Trennung von angreifbaren Computern vom Internet bedeuten. Davon findet sich aber in den vorgeschlagenen Maßnahmen im selben Bericht nichts wieder. Der Vorschlag zielt damit genau wie die Anti-Terror-Gesetzgebung in der EU und den Mitgliedsstaaten nach dem 11.9.2001 darauf ab, nicht vor Angriffen auf Informationssysteme zu schützen, sondern Grundrechte abzubauen und Kompetenzen für Überwachungsbehörden auszubauen. |
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