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Ilka Schröder

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Informationen zum Parteiordnungsverfahren des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Abgeordnete Ilka Schröder
An
Ilka Schröder oder Tilman Heller
Persönlich
Postfach 080417
10004 Berlin
Sabine J. Daniel Berlin, den 13.5.2001
- Landesschiedsgericht -
Bündnis 90/Die Grünen
xxxxxxxstraße x
12101 Berlin
Tel.: xxxxxxx

Betr.: Antrag auf Ordungsmaßnahmen gemäß § 18 Abs. 2 der Bundessatzung
Bündnis 90/Die Grünen
Antragsteller: Bundesvorstand
Antragsgegnerin: Ilka Schröder




Hallo Ilka, hallo Tilman,

anbei zunächst in Kopie der bisherige Schriftwechsel, d.h. die Äußerungen des Bundesvorstandes.

Wie ersichtlich, hat der BuVo den o.g. Antrag nicht näher begründet.

Du hast dementsprechend mit Schreiben vom 2.5.2001 den Antrag gestellt, die Klage wegen Fristversäumnis abzuweisen.

Hierzu ist folgendes zu sagen:
Die Bundesschiedsgerichtsordnung von Bündnis 90/ Die Grünen kennt bis auf § 5 keine Ausschlussfristen für Stellungnahmen. § 5 aber ist hier nicht einschlägig. Insofern ist die Tatsache, dass der BuVo innerhalb der von mir als Vorsitzenden des Schiedsgerichts gesetzten Frist keine weitere Begründung geliefert hat für die Behandlung des weiteren Verfahrens unter dem Aspekt der "Fristversäumnis" unbeachtlich. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass das Schiedsgerichtsverfahren kein Klageverfahren ist - es soll dazu dienen, zunächst eine gütliche Einigung herzustellen, erst in zweiter Linie zielt das Verfahren vor den Parteischiedsgerichten darauf ab, die in der Satzung vorgeschriebenen Maßnahmen zu ergreifen.



Demzufolge kann dem Antrag nicht entsprochen werden.


Als Vorsitzende des Schiedsgerichts habe ich mit den gewählten BeisitzerInnen beraten, wie zu verfahren ist.
Einvernehmen bestand darüber, dass - obwohl der o.g. Antrag nicht weiter begründet wurde - dieser nicht als "offenbar unbegründet" im Sinne des § 8 Bundesschiedsgerichtsordnung zurückzuweisen ist.

Daraus ergibt sich Folgendes Procedere:

1. Es wird eine mündliche Verhandlung stattfinden.

2. Du hast die Gelegenheit, Dich zu dem Antrag des Bundesvorstands vorab zu äußern.

Zu 1. :
Aus zeitlichen Gründen kann das (gewählte) Gericht erst Termine im Juli 2001 anbieten. Unter Berücksichtigung der Ehrenamtlichkeit des Amtes im Schiedsgerichts und der sonstigen Verpflichtungen der Verfahrensbeteiligten werden folgende Samstage im Juli 2001 (ca. ab 14.00 Uhr) vorgeschlagen:
7. Juli, 21. Juli, 28. Juli. Wir möchten Dich bitten mitzuteilen, welche Termine Dir passen würden bzw. wann Du auf keinen Fall kannst.

Zu 2.:
Wir geben Dir ferner Gelegenheit, Dich zu dem Antrag vorab zu äußern. Falls Du Stellung nehmen willst, bitte ich um Stellungnahme bis Mitte Juni.



Ich möchte Dich zudem darauf hinweisen, dass Du die Möglichkeit hast, die Mitglieder des Landesschiedsgerichts abzulehnen, wobei zu beachten ist, dass ein Befangenheitsantrag gegen ein/n von den Parteien benannten BeisitzerIn nicht mit deren/dessen Parteilichkeit begründet werden kann.

Der Antragsteller hat Renate Lindemann als Beisitzerin benannt.

Alles weitere ergibt sich aus den beigefügten Kopien (Anschreiben an BUVO, Renate Lindemann, und Wolfgang Nescovic.

Zum Abschluss möchte ich mitteilen, dass ich vom 16.5. - 6.6. nicht in Berlin bin, für Rückfragen stehen Guido Spohn (xxxxx) und Anna Birthler (xxxxx)
zur Verfügung.

Grüße

Sabine J. Daniel

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