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Ilka Schröder

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Informationen zum Parteiordnungsverfahren des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Abgeordnete Ilka Schröder
Pressemitteilung vom 15.06.2001: Wegen zu radikaler Forderungen zur Flüchtlings- und Kriegspolitik:
Abgeordnete vor dem Parteigericht

Ilka Schröder: Erwiderung der Klage des Bundesvorstandes incl. Antrag, die Klage abzuweisen. 15.06.2001


[Briefwechsel]
Beschluß des Bundesvorstandes vom 09.11.2000

Der Bundesvorstand hat einstimmig beschlossen:
Der Bundesvorstand beantragt beim zuständigen Schiedsgericht ein Ordnungsverfahren gegen das Mitglied Ilka Schröder nach § 18 (2) Satzung mit dem Ziel, eine Ordnungsmaßnahme gegen sie auszusprechen.

Ilka Schröder hat gegen den Grundkonsens verstoßen und in anderer Weise das Ansehen von Bündnis 90/Die Grünen in einem hohen Maß beeinträchtigt.

Ilka Schröder hat mehrfach, zumindest in ihrer Presseerklärung vom 20.6.2000 gegen Ozan Ceyhun, sowie in ihrer Denkpause Nr. 7 vom 29.5.2000, gegen den Grundkonsens verstoßen. Sie hat sich darüber hinaus mehrfach nach Kräften bemüht, das Ansehen von Bündnis 90/Die Grünen zu beeinträchtigen.

Der Bundesvorstand hat Ilka Schröder in einem Gespräch, das für den Bundesvorstand der Politische Bundesgeschäftsführer und der Bundesschatzmeister am 18.9.2000 führten, deutlich gemacht, daß sie mindestens mit zwei öffentlich sehr stark wahrgenommenen Äußerungen - "...Messer in den Rücken" und "Wer sicherstellen will, daß Deutschland weiterhin Kriege führen und gewinnen kann..." die Grenze des innerhalb unserer Partei Zulässigen und Erträglichen überschritten habe. Ilka Schröder wurde bei diesem Gespräch darauf hingewiesen, daß der Bundesvorstand erneute Übertretungen dieser Art nicht hinnehmen werde.

Ilka Schröder hat sowohl in ihrer Presseerklärung vom 18.10.2000 wiederum das Ansehen unserer Partei geschädigt, als auch in einem Interview mit der taz vom 1.11.2000 die beiden zuvor ausdrücklich gerügten Aussagen bekräftigt. Damit hat sie zum Ausdruck gebracht, daß sie offenbar nicht bereit ist, die Ordnung der Partei ohne Ordnungsverfahren einzuhalten.

Daher leitet der Bundesvorstand nun ein solches Ordnungsverfahren ein.
----Ende Beschluss Bundesvorstand---

Briefwechsel:

Bundesvorstand an Schiedsgericht 21.03.2001: Keine Begründung

Bundesvorstand an Schiedsgericht 03.04.2001: Benennung der Beisitzerin, Hinweis auf diese WWW-Seite als Beweismittel

Schröder an Schiedsgericht 02.05.2001 - Antrag die Klage wegen Fristversäumnis abzuweisen

Schiedsgericht an Schröder 13.05.2001: Antrag auf Klageabweisung wg. Fristversäumnis abgelehnt, Terminvorschläge

Schröder an Schiedsgericht 26.05.2001 - Termin der Verhandlung

Ilka Schröder an Schiedsgericht 15.06.2001: Erwiderung der Klage des Bundesvorstandes incl. Antrag, die Klage abzuweisen

Ilka Schröder an Schiedsgericht 22.06.2001: Termin der Verhandlung, Verzögerung des Verfahrens zwecks Rufschädigung

Schiedsgericht an alle 25.06.2001: Letzte Aufforderung zur Nennung von Terminen

Schiedsgericht an alle, 29.7.2001: Neuer Beisitzer vom Antragsteller benannt, Terminvorschläge


Links:
Ordnungsverfahren in der Satzung des Bundesverbandes Bündnis 90/Die Grünen
http://www.gruene.de/durch/satz/S8-18.htm#18

Schiedsgerichte in der Satzung des Bundesverbandes Bündnis 90/Die Grünen
http://www.gruene.de/durch/satz/S8-18.htm#17

Parteiengesetz
http://www.fen.baynet.de/~na1723/law/Parteiengesetz.html

Parteiengesetz § 10 zu "Rechte der Mitglieder"
http://www.bundestag.de/gesetze/pg/pgp10.htm

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