Informationen zum Parteiordnungsverfahren des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Abgeordnete Ilka Schröder
21. März 2001 Liebe Sabine, Deine Antwort auf den Antrag des Bundesvorstandes auf Einleitung eines Parteiordnungsverfahrens gegen Ilka Schröder gemäss § 18 Abs. 2 der Bundessatzung vom 01. Februar 2001 ist am 14. März 2001 bei mir eingegangen. Den Antrag des Bundesvorstandes hatten wir gemäss § 4 der Bundesschiedsgerichtsordnung begründet. Selbstverständlich werden wir den Antrag zu geeigneter Zeit näher begründen und darlegen, inwiefern Ilka durch ihre Äusserungen, Verhaltensweise, etc. gegen den Grundkonsens verstossen hat und das Ansehen der Partei in einem hohen Masse beeinträchtigt hat. Ich gehe davon aus, dass diese nähere Begründung bereits schriftlich vorliegen muss, bevor vom Landesschiedsgericht das weitere Verfahren veranlasst wird. Sollte ich mich dabei täuschen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Die in dem Beschluss des Bundesvorstandes vom 9.11.2000 zitierten Beweismittel werden wir dem Landesschiedsgericht umgehend zukommen lassen. Eine Beisitzerin gemäss § 17 Abs. 1 der Berliner Satzung in Verbindung mit § 5 Bundesschiedsgerichtsordnung kann der Bundesvorstand nicht vor seiner nächsten Sitzung am 26. März benennen. Hinsichtlich der beabsichtigten Nichtöffentlichkeit kann ich erklären, dass der Bundesvorstand sich bis jetzt daran gehalten hat. Spätestens seit der Veröffentlichung von Ilka Schröder zum Parteiordnungsverfahren, die sie nach meiner Kenntnis bei der Bundesdelegiertenkonferenz in Stuttgart schriftlich veröffentlicht hat, kann allerdings von Nichtöffentlichkeit des Verfahrens nicht mehr die Rede sein. Als festen Ansprechpartner für den Bundesvorstand in dieser Angelegenheit kannst Du meinen Mitarbeiter Marcus Becher nehmen. Mit freundlichen Grüssen Reinhard Bütikofer |
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ilka.org sicher lesen? dann: https://www.ilka.org |